14-09-2010, 18:38
(14-09-2010, 17:23)fadder schrieb: Oh Mann,doch!
was läuft hier? Über das Sorgerecht kann man nicht "vertraglich" verfügen.
Und an diese übereinstimmenden Willenserklärungen, die ja einen Vertrag zustande kommen lassen, ist das FamGericht sogar gebunden!
Und zwar grds. ohne Richtigkeitskontrolle oder Auswahlermessen und auch ohne Prüfung der Motive der Eltern.
Nur die Kinder können die Wirksamkeit der Zustimmung durch den anderen Elternteil durch Widerspruch blockieren (Palandt, § 1671 Rz. 13)!
(14-09-2010, 17:23)fadder schrieb: Eine Äußerung in Rage ist belanglos.ja, immer und überall!
Aber das betrifft das Problem, wie ernsthaft der andere Teil diese Willenserklärung auffassen konnte.
Wenn sie schriftlich abgegeben wurde, kann's schon haarig werden.
Nur - wie steht man da als Vater, der das SR der Mutter erst hinterher wirft, um dann zu widerrufen.
Leichter kann man es dem FamG doch gar nicht machen ....
Wir sind in Deutschland!!!
Die FamGerichte warten doch nur auf solche Steilvorlagen.
Ibykus