15-09-2010, 09:41
(14-09-2010, 20:09)p schrieb: Richtig, aber der Wille zur Zustimmung muss erst einmal durch den Richter festgestellt werden. Ahnungslos dahergeäusserte Sätze, der Vergangenheit, unbeurkundet, unbeweisbar, reichen hierfür nicht aus. Dann könnte ja jeder kommen, einen entsprechenden Satz einfach ausdrucken, vorlegen und damit die Alleinsorge bekommen.da widerspreche ich Dir ja auch nicht.
Aber immerhin hat er seiner Ex seine Zustimmung als eMail geschickt.
Wenn die nun einen Antrag beim FamG stellt, bringt sie den Vater ganz sicher in eine dumme Situation.
Denn hier liegt ganz zweifellos ein Vertrag vor.
Und nirgends steht, das die diesem Vertrag zugrunde liegenden Willenserklärungen beurkundet, oder etwa vor dem JA abgegeben werden müssen, also irgend einem Formerfordernis unterliegen!
Natürlich kann er sagen: das hab' ich im Zorn geschrieben - es war nicht so gemeint ...
Das Gericht hat dann aber die Möglichkeit, seine -dann fehlende- Zustimmung im Wege einer Kindeswohlprüfung zu ersetzen.
Ich würde mich nicht einfach damit beruhigen, sagen zu können: "Was kümmert mich mein 'dummes Geschwätz' von gestern..!"
Wenn mir als FamG ein Antrag auf Übertragung der aS vorgelegt wird und eine eMail, in der der Vater zustimmt, dann würde ich von diesem schon eine gute Begründung erwarten, die gegen die Ernsthaftigkeit spricht.
Ibykus