15-09-2010, 11:58
(15-09-2010, 09:41)Ibykus schrieb: ....
Aber immerhin hat er seiner Ex seine Zustimmung als eMail geschickt.
Wenn die nun einen Antrag beim FamG stellt, bringt sie den Vater ganz sicher in eine dumme Situation.
Denn hier liegt ganz zweifellos ein Vertrag vor.
Und nirgends steht, das die diesem Vertrag zugrunde liegenden ...
Nun, eine Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen zwei Menschen. Selbst wenn hier ein Vertrag vorliegt (was es nicht tut), so kann die Mutter dann ganz nett locker flockig frei ... was tun???
Sie kann auf Vertragserfüllung klagen, das bedeutet das der Vater eine Sorgerechtsübertragung vor Gericht zustimmt, sonst wird er Vertragsbrüchig und hat für die Konsequenzen zu haften. Was bitte sind die Konsequenzen, die Prozesskosten der Mutter, maximal.
Aber alles in allem handelt es sich hier um eine Komunikation zwischen den Eltern, der Vater (nicht Deutscher) hat ein Wort verwechselt, den Richter möchte ich sehen der ihm da einen Strik draus dreht. Vereinigtes Europa, wir kommen, ...
Das einzige was man dem Vater daraus vorwerfen kann ist, er ist bereit die Kinder von der Mutter betreuen zu lassen. Nicht mehr und nicht weniger.
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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