15-09-2010, 16:17
(14-09-2010, 18:54)p schrieb: Verträge übers Sorgerecht kann man schliessen bis einem die Tinte ausgeht, eine Rechtswirkung entfaltet erst ein Beschluss oder Urteil.
Mit der Bemerkung ist doch wahrhaftig ALLES dazu gesagt, was man dazu sagen kann.
Die ganze Diskussion ob hier ein Vertrag, eine Willenserklärung oder irgendwas mit dem BGB zu sehen ist, ist Banane. Denn die Mutter hat noch nirgends was vom alleinigen Sorgerecht verlauten lassen - oder hab ich was übersehen?
Der in emotionaler Aufgewühltheit gebrüllte Satz "Ich bring Dich um" mit dem anschließenden Satz des angebrüllten "Oh ja BITTTTTTEE" entfaltet genauso viel Rechtsverbindlichkeit wie das Gebrabbel über das Sorgerecht.
Immerhin gehts hier um das Sorgerecht über Kinder und nicht um das Verschachern eines alten PKW. Um mit so einem Satz das Sorgerecht zu verlieren müsste der Fragesteller noch ganz andere Dinge getan haben...
Aber auch dazu steht nirgends was.
Ibykus, ich machs Dir leichter und sage meine Willenserklärung: DU HAST RECHT. Nimmst Du sie an, haben wir beide einen wirksamen Vertrag geschlossen?
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