15-09-2010, 17:39
(15-09-2010, 16:17)vorsichtiger schrieb:eben nicht.(14-09-2010, 18:54)p schrieb: Verträge übers Sorgerecht kann man schliessen bis einem die Tinte ausgeht, eine Rechtswirkung entfaltet erst ein Beschluss oder Urteil.
Mit der Bemerkung ist doch wahrhaftig ALLES dazu gesagt, was man dazu sagen kann.
Denn es geht doch um die Bewertung dessen, was das Gericht zu seiner Entscheidung berücksichtigt!
Und wenn sich die Eltern einig sind (was man aus den übereinstimmenden WEen zunächst schlussfolgern muss, dann hat das Gericht keinen Entscheidungsspielraum, sondern muss die Einigkeit der Eltern berücksichtigen.
Wer ohne gute Gründe zu haben widerruft, setzt sich dem Vorwurf des leichtfertigen Umgangs mit seinen Äusserungen über das SR aus. Worauf, das behaupte ich jedenfalls, in Deutschland die meisten FamGe nur warten.
(15-09-2010, 16:17)vorsichtiger schrieb: .... die Mutter hat noch nirgends was vom alleinigen Sorgerecht verlauten lassen - oder hab ich was übersehen?Wenn die Mutter mit der eMail des Vaters, in der dieser erklärt, dass er damit einverstanden ist, dass das SR zur Mutter geht, zum Gericht zieht und daraufhin das SR beantragt, hat sie -mindestens konkludent- angenommen.
(15-09-2010, 16:17)vorsichtiger schrieb: Der in emotionaler Aufgewühltheit gebrüllte Satz "Ich bring Dich um" mit dem anschließenden Satz des angebrüllten "Oh ja BITTTTTTEE" entfaltet genauso viel Rechtsverbindlichkeit wie das Gebrabbel über das Sorgerecht.man kann sich den realen Sachverhalt auch so lange zurecht brabbeln, bis er auf die gewünschte Rechtsfolge passt.
Das machst Du gerade!
Nimm doch mal zur Kenntnis, dass es eben NICHT um den in emotionaler Aufgewühltheit gebrüllten Satz "Ich bring Dich um" geht.
Auch nicht um ein "Gebrabbel" um das SR.
Ich entnehme dem Posting des @Mc Cloud, dass er -aus welcher Stimmung heraus auch immer- der Mutter per eMail mitgeteilt hatte
Zitat:... dass sie das Sorgerecht haben koennte
(15-09-2010, 16:17)vorsichtiger schrieb: Immerhin gehts hier um das Sorgerecht über Kinder und nicht um das Verschachern eines alten PKW. Um mit so einem Satz das Sorgerecht zu verlieren müsste der Fragesteller noch ganz andere Dinge getan haben...doch, lies mal § 1671 BGB.
Aber auch dazu steht nirgends was.
(das hättest Du eigentlich schon vor Deinem Beitrag machen sollen!)
(15-09-2010, 16:17)vorsichtiger schrieb: Ibykus, ich machs Dir leichter und sage meine Willenserklärung: DU HAST RECHT. Nimmst Du sie an, haben wir beide einen wirksamen Vertrag geschlossen?eine Frage von diesen wäre z.Bsp.:
Fragen über Fragen...
Was wäre damit in Bezug auf den Diskussionsgegenstand bewiesen ?
Wenn Du nur widerwillig dazu lernen willst, stattdessen lieber eine Unterhaltung des Zeitvertreibs wegen (wie es ja so viele andere Väter auch schon -vorwiegend bei paPPa.com- tun) vorziehst, sollten wir den Dialog an dieser Stelle beenden.
Ich hab' noch anderes zu tun!
Ibykus