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Nach dem Kindesunterhalt kommt der Elternunterhalt
#2
Das Urteil bringt genau eine Neuigkeit, aber ob die Breitenwirkung hat bleibt offen: Was sind Verwirkungsgründe für Elternunterhalt? In diesem Punkt legt der BGH die Latte sehr viel höher. Bekannt sind z.B. Urteile, die Elternunterhalt für einen Vater verneinen, wenn er früher nie Unterhalt bezahlt hat. Vielleicht findet der BGH auch dafür einen Trick, obiges Urteil weist bereits den Weg dazu: Man dreht die Verwirkungsgründe einfach wie im vorliegenden Urteil als "schicksalsbedingt" hin und schon gilt der Urteils-Kernsatz der Fünferbande:

Der Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den Sozialhilfeträger bleibt damit auf Ausnahmefälle beschränkt.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Nach dem Kindesunterhalt kommt der Elternunterhalt - von p__ - 15-09-2010, 19:44
RE: Nach dem Kindesunterhalt kommt der Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 29-09-2010, 19:38
RE: Nach dem Kindesunterhalt kommt der Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 30-09-2010, 19:50
RE: Nach dem Kindesunterhalt kommt der Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 01-10-2010, 20:52
RE: Nach dem Kindesunterhalt kommt der Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 02-10-2010, 20:08
RE: Nach dem Kindesunterhalt kommt der Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 07-10-2010, 21:21
RE: Nach dem Kindesunterhalt kommt der Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 22-01-2013, 20:11
Kinder zahlen für die Eltern! - von Exilierter - 23-09-2010, 20:14

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