15-09-2010, 20:01
(15-09-2010, 18:47)Profiler schrieb: Ich denke, er sollte schnellstens eine korrigierende E-Mail nachschieben, bevor die Mutter seine ungeschickte Wortwahl irgendwo verwendet.Richtig! Und damit möchte ich @Ibykus mit seiner Argumentation zustimmen!
Theorie und Praxis!
Die stumpfe ausgetrocknete 68er FamilienrichterIn am AG (Praxis!) wird es sich verdammt nochmal einfach machen!
Bis sowas beim OLG oder gar BGH rückgängig gemacht worden ist, ist das Kind längst volljährig.