@ blue
was du hier praktizierst ist nichts als das übliche Heraus- und planmäßige Nebeneinanderherreden in Foren.
Nochmals:
Blanker Unsinn! Ein Richter würde nie eine Entscheidung nach 1671 Abs. 2 Nr. 1 treffen, wenn der ET nicht im Gericht seine Zustimmung dazu erklärt.
Alles andere wäre ungesetzlich. Und selbst Familienrichter begehen keine offenen Rechtsbrüche, die jeder sofort durchschaut. Dazu bedienen sie sich sog. vertretbarer Ansichten, aber 1671 lässt private Vereinbarungen außerhalb der Verhandlung einfach nicht zu. Punkt. Die steigern auch keine Chancen. Allenfalls wenn nach Nr. 2 schmutzige Wäsche gewaschen würde. Um Nr. 2 geht es aber nicht.
Darf ich mal fragen, woher du deine Kenntnisse besitzt? Jurist bist du jedenfalls mit Sicherheit nicht.
Und was bitte schön ist das für ein Ton? F. d. i. K.???
was du hier praktizierst ist nichts als das übliche Heraus- und planmäßige Nebeneinanderherreden in Foren.
Nochmals:
Zitat:Klar muß Muddi erst mal die Anträge stellen, doch selbst mit einer nicht-ganz-so-ernst-gemeinten-E-Mail des Abgelegten hat sie ziemlich gute Chancen. Nicht mehr und nicht weniger will ich damit aussagen!
Blanker Unsinn! Ein Richter würde nie eine Entscheidung nach 1671 Abs. 2 Nr. 1 treffen, wenn der ET nicht im Gericht seine Zustimmung dazu erklärt.
Alles andere wäre ungesetzlich. Und selbst Familienrichter begehen keine offenen Rechtsbrüche, die jeder sofort durchschaut. Dazu bedienen sie sich sog. vertretbarer Ansichten, aber 1671 lässt private Vereinbarungen außerhalb der Verhandlung einfach nicht zu. Punkt. Die steigern auch keine Chancen. Allenfalls wenn nach Nr. 2 schmutzige Wäsche gewaschen würde. Um Nr. 2 geht es aber nicht.
Darf ich mal fragen, woher du deine Kenntnisse besitzt? Jurist bist du jedenfalls mit Sicherheit nicht.
Und was bitte schön ist das für ein Ton? F. d. i. K.???