16-09-2010, 08:11
Moin,
soweit ich weiß, gar nicht.
M.W. gab es eine Frist von einem Jahr in dem Altfälle noch nach altem Recht abgearbeitet werden.
Die ist aber rum.
Die neue Behandlung von Betriebsrenten ist aber nicht grundsätzlich deutlich schlechter sondern, vor Allem, komplizierter.
Besonders für Arbeitgeber und Versicherungen.
soweit ich weiß, gar nicht.
M.W. gab es eine Frist von einem Jahr in dem Altfälle noch nach altem Recht abgearbeitet werden.
Die ist aber rum.
Die neue Behandlung von Betriebsrenten ist aber nicht grundsätzlich deutlich schlechter sondern, vor Allem, komplizierter.
Besonders für Arbeitgeber und Versicherungen.