16-09-2010, 11:21
http://anonym.to/?http://de.news.yahoo.c...484c6.html
"Wenn ein Kind mindestens vier halbe Tage pro Monat unentschuldigt fehlt, muss der Schulleiter das der Schulaufsicht melden. Es folgt dann eine Warnung an die Familie. Falls das Kind im nächsten Monat dann wieder ohne Entschuldigung wegbleibt, wird das Kindergeld gestrichen. Das Geld wird wieder gezahlt, wenn der Schüler einen weiteren Monat lang regelmäßig zur Schule gekommen ist. Die Nationalversammlung hatte dem Gesetzentwurf bereits Ende Juni zugestimmt."
"Wenn ein Kind mindestens vier halbe Tage pro Monat unentschuldigt fehlt, muss der Schulleiter das der Schulaufsicht melden. Es folgt dann eine Warnung an die Familie. Falls das Kind im nächsten Monat dann wieder ohne Entschuldigung wegbleibt, wird das Kindergeld gestrichen. Das Geld wird wieder gezahlt, wenn der Schüler einen weiteren Monat lang regelmäßig zur Schule gekommen ist. Die Nationalversammlung hatte dem Gesetzentwurf bereits Ende Juni zugestimmt."