16-09-2010, 13:12
Wenn ein Anwalt dieses Forum schätzt, kann was mit dem Anwalt nicht stimmen :-)
Eine Abrechnung nach Stundensätzen machen Anwälte, wenn sie ihren Marktwert so hoch einschätzen können, dass sie mehr wie im RVG verlangen können. Der Weg dazu sind Stundenhonorare. Für gewöhnlich kommt das viel teurer wie nach RVG abgerechnet. Die konkreten Stundensätze sind frei verhandelbar und können sehr stark differieren. Das heisst aber nicht, dass sie das auch wert sind. Es ist ein Marktwert, der hier die Gebühren bestimmt und nicht irgendwelche tatsächlichen Fähigkeiten. Selbst wenn es Fähigkeiten sind, ändert das nichts an Erfolgsaussichten für eine Verfahren im Familienrecht. Da Anwälte 95% ihrer Arbeit ohnehin nach Standardvorgaben und mitgekauften Textvorlagen abwickeln, stehe ich all dem sehr kritisch gegenüber.
Eine Abrechnung nach Stundensätzen machen Anwälte, wenn sie ihren Marktwert so hoch einschätzen können, dass sie mehr wie im RVG verlangen können. Der Weg dazu sind Stundenhonorare. Für gewöhnlich kommt das viel teurer wie nach RVG abgerechnet. Die konkreten Stundensätze sind frei verhandelbar und können sehr stark differieren. Das heisst aber nicht, dass sie das auch wert sind. Es ist ein Marktwert, der hier die Gebühren bestimmt und nicht irgendwelche tatsächlichen Fähigkeiten. Selbst wenn es Fähigkeiten sind, ändert das nichts an Erfolgsaussichten für eine Verfahren im Familienrecht. Da Anwälte 95% ihrer Arbeit ohnehin nach Standardvorgaben und mitgekauften Textvorlagen abwickeln, stehe ich all dem sehr kritisch gegenüber.