17-09-2010, 10:29
irgendwie scheine ich manchmal auf dem schlauch zu stehen.
ist der aktuelle stand nicht folgender:
* bei "ungeklärten" missbrauchsvorwürfen kann weiterhin zumindest begleiteter umgang stattfinden.
* gegen umzüge die die entfernung umgangsberechtigte/r - kind vergrössern kann der umgangsberechtigte einspruch erheben
ich kann generell bei dem wort umgangsverweigerung nicht nachvollziehen, warum die umgangsberechtigte person nicht zumindest mit dem jugendamt begleiteten umgang (mit einer neutralen person z.b. jugendamt) vereinbart, um der entfremdung entgegenzuwirken.
zudem gehe ich davon aus, dass diese person irgendwann zum schluss kommen wird, dass die bindung ausreichend stabil ist, um nicht-begleiteten umgang zu empfehlen...
natürlich ist begleiteter umgang belastend, aber das ist das persönliche problem des berechtigten und hat ebensowenig mit dem kind zu tun, wie die meisten "umgangsverweigerungsargumente" der sorgeberechtigten person.
ist der aktuelle stand nicht folgender:
* bei "ungeklärten" missbrauchsvorwürfen kann weiterhin zumindest begleiteter umgang stattfinden.
* gegen umzüge die die entfernung umgangsberechtigte/r - kind vergrössern kann der umgangsberechtigte einspruch erheben
ich kann generell bei dem wort umgangsverweigerung nicht nachvollziehen, warum die umgangsberechtigte person nicht zumindest mit dem jugendamt begleiteten umgang (mit einer neutralen person z.b. jugendamt) vereinbart, um der entfremdung entgegenzuwirken.
zudem gehe ich davon aus, dass diese person irgendwann zum schluss kommen wird, dass die bindung ausreichend stabil ist, um nicht-begleiteten umgang zu empfehlen...
natürlich ist begleiteter umgang belastend, aber das ist das persönliche problem des berechtigten und hat ebensowenig mit dem kind zu tun, wie die meisten "umgangsverweigerungsargumente" der sorgeberechtigten person.
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht