17-09-2010, 10:55
(17-09-2010, 10:29)seeelig schrieb: * bei "ungeklärten" missbrauchsvorwürfen kann weiterhin zumindest begleiteter umgang stattfinden.
Kann. Ist Richterwillkür. Und wenn die Mutter das verweigert, stehen wir wieder am Anfang.
(17-09-2010, 10:29)seeelig schrieb: * gegen umzüge die die entfernung umgangsberechtigte/r - kind vergrössern kann der umgangsberechtigte einspruch erheben
Kann er nicht. Der Vater war nicht sorgeberechtigt. Eltern haben zusammengewohnt, nichteheliches Kind. Und selbst wenn, kann die Mutter trotzdem jederzeit umziehen.