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EGMR vom 24.6.2010 BeschwerdeNr 3944/08: Umgangsverfahren in Deutschland zu langsam
#4
(17-09-2010, 10:29)seeelig schrieb: * bei "ungeklärten" missbrauchsvorwürfen kann weiterhin zumindest begleiteter umgang stattfinden.

Kann. Ist Richterwillkür. Und wenn die Mutter das verweigert, stehen wir wieder am Anfang.

(17-09-2010, 10:29)seeelig schrieb: * gegen umzüge die die entfernung umgangsberechtigte/r - kind vergrössern kann der umgangsberechtigte einspruch erheben

Kann er nicht. Der Vater war nicht sorgeberechtigt. Eltern haben zusammengewohnt, nichteheliches Kind. Und selbst wenn, kann die Mutter trotzdem jederzeit umziehen.
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RE: EGMR vom 24.6.2010 BeschwerdeNr 3944/08: Umgangsverfahren in Deutschland zu langsam - von p__ - 17-09-2010, 10:55

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