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Grobe Unbilligkeit der Exe bei BU?
#2
BU b? JA k N ÜA D. Oder nochmal lang:

Das Jugendamt hat mit der Durchsetzung von Betreuungsunterhalt nichts zu tun. Das hat die Mutter mit einem Anwalt selbst zu regeln. Bis drei Jahre Kindesalter trifft sie keinerlei Erwerbsobliegenheit, sie kann unterhaltsrechtlich gesehen umziehen wohin sie will, auch in eine Gegend ohne Jobs. Danach im Prinzip ebenfalls. Es trifft sie aber eine Erwerbsobliegenheit.
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RE: Grobe Unbilligkeit der Exe bei BU? - von p__ - 17-09-2010, 11:14
RE: Grobe Unbilligkeit der Exe bei BU? - von blue - 17-09-2010, 19:05

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