17-09-2010, 20:57
Was auch viele nicht wissen: Der Zivildienst, dem nur Männer unterliegen, untersteht der Fuchtel des FRAUENMINISTERIUMS!
Di 24.02.2009
Gerechte Durchführung des Zivildienstes
Der Zivildienst beruht auf der allgemeinen Wehrpflicht nach Artikel 12a des Grundgesetzes. Er wird gemäß Artikel 12a Absatz 2 als Ersatzdienst geleistet und deshalb - wie der Wehrdienst - in bundeseigener Verwaltung durchgeführt. Das Bundesamt für den Zivildienst in Köln (BAZ) ist die für das Anerkennungsverfahren der Kriegsdienstverweigerer und die Ableistung des Zivildienstes zuständige Behörde. Das BAZ ist dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachgeordnet, das innerhalb der Bundesregierung für den Zivildienst zuständig ist.
Um das Anerkennungsverfahren und die Organisation des Dienstes den sich mit der Zeit ändernden Umständen anzupassen, werden das Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG), das Zivildienstgesetz (ZDG) und weitere Gesetze und Verordnungen immer wieder entsprechend novelliert. Ebenso werden die vielfältigen Ausführungsbestimmungen, Richtlinien und Regelungen, die für einen geordneten Ablauf des Zivildienstes notwendig sind, wenn nötig den sich verändernden Gegebenheiten angepaßt.
Auch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesverfassungsgerichts und anderer deutscher Gerichte sind für die Durchführung des Zivildienstes von Bedeutung. Informationen über Gesetzesänderungen, Urteile und politische Entscheidungen finden Sie auf dieser Seite.
Di 24.02.2009
Gerechte Durchführung des Zivildienstes
Der Zivildienst beruht auf der allgemeinen Wehrpflicht nach Artikel 12a des Grundgesetzes. Er wird gemäß Artikel 12a Absatz 2 als Ersatzdienst geleistet und deshalb - wie der Wehrdienst - in bundeseigener Verwaltung durchgeführt. Das Bundesamt für den Zivildienst in Köln (BAZ) ist die für das Anerkennungsverfahren der Kriegsdienstverweigerer und die Ableistung des Zivildienstes zuständige Behörde. Das BAZ ist dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachgeordnet, das innerhalb der Bundesregierung für den Zivildienst zuständig ist.
Um das Anerkennungsverfahren und die Organisation des Dienstes den sich mit der Zeit ändernden Umständen anzupassen, werden das Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG), das Zivildienstgesetz (ZDG) und weitere Gesetze und Verordnungen immer wieder entsprechend novelliert. Ebenso werden die vielfältigen Ausführungsbestimmungen, Richtlinien und Regelungen, die für einen geordneten Ablauf des Zivildienstes notwendig sind, wenn nötig den sich verändernden Gegebenheiten angepaßt.
Auch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesverfassungsgerichts und anderer deutscher Gerichte sind für die Durchführung des Zivildienstes von Bedeutung. Informationen über Gesetzesänderungen, Urteile und politische Entscheidungen finden Sie auf dieser Seite.