19-09-2010, 21:58
Da Umgang frei vereinbar ist, grundsätzlich keiner gerichtlichen Regelung bedarf und für die Sache ein Streitwert i.H.v. 3000€ angesetzt wird, warum dann sollte man sich vor Gericht zu dem Thema treffen?
Die zusätzlich installierte vorinstanzliche Hürde eine Einigung beim Jugendamt zu erzielen, sollte zudem das Ergebnis bringen, dass sich die Eltern eben nicht am Gericht einfinden. Zumindest nach vorgeblicher Lesart.
Es kann demnach nur zwei Gründe geben:
1. Umgangs soll vermindert, ausgeschlossen werden
2. Umgang soll erzielt, gesichert, ausgeweitet werden
Dass die Statistiken insgesamt zu dünn sind, ist unstrittig, aber dass sich insgesamt hierum vermehrt gestritten wird ist bitter und zeigt mir, dass die vorinstanzlichen Mittel versagen.
Die zusätzlich installierte vorinstanzliche Hürde eine Einigung beim Jugendamt zu erzielen, sollte zudem das Ergebnis bringen, dass sich die Eltern eben nicht am Gericht einfinden. Zumindest nach vorgeblicher Lesart.
Es kann demnach nur zwei Gründe geben:
1. Umgangs soll vermindert, ausgeschlossen werden
2. Umgang soll erzielt, gesichert, ausgeweitet werden
Dass die Statistiken insgesamt zu dünn sind, ist unstrittig, aber dass sich insgesamt hierum vermehrt gestritten wird ist bitter und zeigt mir, dass die vorinstanzlichen Mittel versagen.