21-09-2010, 11:51
Das ist aber für den Besserverdiener=Stkl.3=Unterhaltspflichtigen, wie üblich, nicht ganz so dufte wie es klingt.
I.d.R. muss dieser nämlich nach dem Steuerbescheid nachzahlen, während der Stkl.5 Inhaber Geld zurück bekommt.
Und auch wenn man vorher die Steuerersparnis gemeinsam verfrühstückt hat, dürfte die Bereitschaft der Begünstigsten, nun auch die Lasten gemeinsam zu tragen kleiner als 0 sein.
I.d.R. muss dieser nämlich nach dem Steuerbescheid nachzahlen, während der Stkl.5 Inhaber Geld zurück bekommt.
Und auch wenn man vorher die Steuerersparnis gemeinsam verfrühstückt hat, dürfte die Bereitschaft der Begünstigsten, nun auch die Lasten gemeinsam zu tragen kleiner als 0 sein.