21-09-2010, 13:12
Zitat:I.d.R. muss dieser nämlich nach dem Steuerbescheid nachzahlen, während der Stkl.5 Inhaber Geld zurück bekommt.
Und auch wenn man vorher die Steuerersparnis gemeinsam verfrühstückt hat, dürfte die Bereitschaft der Begünstigsten, nun auch die Lasten gemeinsam zu tragen kleiner als 0 sein.
Dann wäre das neue "optionale Faktorverfahren" angebracht.