27-09-2010, 08:28
Der Vam(V) bringt es mal wieder auf den Punkt:
"90 Prozent aller Alleinerziehenden seien schließlich Mütter!"
Damit ist auch klar, das 90% der Anträge abgelehnt werden, denn dadurch dass ein Gericht angerufen wird, ist ja erwiesen, dass die Eltern nicht kooperieren können und somit das GSR keinesfalls dem Kindeswohl dienlich sein kann.
"90 Prozent aller Alleinerziehenden seien schließlich Mütter!"
Damit ist auch klar, das 90% der Anträge abgelehnt werden, denn dadurch dass ein Gericht angerufen wird, ist ja erwiesen, dass die Eltern nicht kooperieren können und somit das GSR keinesfalls dem Kindeswohl dienlich sein kann.