27-09-2010, 10:58
Sicherlich haben die altbekannten Lobbys ...sorry: Frauennetzwerke... die letzten Wochen hinter den Kulissen eifrig gearbeitet, um die schlimmen Dinge zu verhindern, die rechtsextreme Väterseilschaften verursachen wollten :-)
Trotzdem ist das alles stochern im Nebel. Hinter den Schlagworten wie "Antragslösung" und "Widerspruchslösung" können ganz unterschiedliche Dinge stehen, die aber mehr oder weniger bloss eine verfahrenstechnische Frage sind über den Punkt, wer wann wo welche Anträge stellen muss. Leider konzentriert diese Zuspitzung den Blick auf etwas gar nicht so Wichtiges, während sich an den wirklichen Problemen mit Sicherheit nicht das Geringste ändert:
- die üble Gerichtspraxis der Rechtssprechung, angetrieben von §1671 BGB, wenn die Mutter die Alleinsorge begehrt. Prinzip: Wer kaputt macht und streitet, wird belohnt. Egal ob Antrags- oder Widerspruchslösung, der Sorgerechtsmist wird bei Strittigkeit immer vor Gericht landen und dort wird man die Väter in gewohnter Weise fertigmachen, wie es mit der Statistik nachweisbar immer passiert ist.
- die faktische Wertlosigkeit des gemeinsamen Sorgerechts, wenn man es als Trennungsvater auch ausüben will.
Trotzdem ist das alles stochern im Nebel. Hinter den Schlagworten wie "Antragslösung" und "Widerspruchslösung" können ganz unterschiedliche Dinge stehen, die aber mehr oder weniger bloss eine verfahrenstechnische Frage sind über den Punkt, wer wann wo welche Anträge stellen muss. Leider konzentriert diese Zuspitzung den Blick auf etwas gar nicht so Wichtiges, während sich an den wirklichen Problemen mit Sicherheit nicht das Geringste ändert:
- die üble Gerichtspraxis der Rechtssprechung, angetrieben von §1671 BGB, wenn die Mutter die Alleinsorge begehrt. Prinzip: Wer kaputt macht und streitet, wird belohnt. Egal ob Antrags- oder Widerspruchslösung, der Sorgerechtsmist wird bei Strittigkeit immer vor Gericht landen und dort wird man die Väter in gewohnter Weise fertigmachen, wie es mit der Statistik nachweisbar immer passiert ist.
- die faktische Wertlosigkeit des gemeinsamen Sorgerechts, wenn man es als Trennungsvater auch ausüben will.