27-09-2010, 13:19
Es kann doch nur gefordert werden, was noch nicht bereits bezahlt ist.
Beispiel: Zehnjähriges Schulkind, Vater zahlt nach Stufe 2 Unterhalt: 383 EUR plus 92 EUR KG = 475 EUR stehen dem Kind zur Verfügung.
Die Kinder sollen zusätzlich Sachleistungen erhalten, heisst es, aber der Regelsatz von 251 EUR bleibt unverändert. Damit wäre alles, was zwischen einer Zusatzleistung von 0 und 224 EUR liegt, längst über den Kindesunterhalt und Kindergeld bezahlt.
Beispiel: Zehnjähriges Schulkind, Vater zahlt nach Stufe 2 Unterhalt: 383 EUR plus 92 EUR KG = 475 EUR stehen dem Kind zur Verfügung.
Die Kinder sollen zusätzlich Sachleistungen erhalten, heisst es, aber der Regelsatz von 251 EUR bleibt unverändert. Damit wäre alles, was zwischen einer Zusatzleistung von 0 und 224 EUR liegt, längst über den Kindesunterhalt und Kindergeld bezahlt.