blue schrieb:Umgangsklage --> Gutachten --> Beschluss. Dabei richtet sich das Ergebnis des Beschlussess schon danach, wer das Gutachten erstellt.
Den Gesetzen der Marktwirtschaft folgend wird ein Gutachter wohl eher den Wünschen seiner Stammkunden (Gerichte, Jugendämter, etc.), als denen eines Einmalkunden entsprechen.
p schrieb:Die Zahl der Gerichtsverfahren (>40000), in denen es um Umgang geht, zeigt jedenfalls dass das Thema Umgang nicht gerade selten strittig ist.
Mehr als 40.000 Gerichtsverfahren sind eine beachtliche Grösse. Ich habe heute ein wenig in den Foren von Brigitte und Co. gestöbert und danch wundert mich das nicht mehr.
Die häufigste Grundtenor der Ratsucherinnen war, dass der Erzeuger kein guter Typ sei und sie als Mutter kein gutes Gefühl habe ihm ihren Zwerg anzuvertrauen.
Kaum ein Thread ohne die verständnisvolle Empfehlung an die Mutter, einen guten Anwalt für Familienrecht zu konsultieren. Damit schliesst sich der Kreis zu den Gerichtsverfahren.
Ich erkenne daraus aber auch, dass für Mütter ein Minimum an Vertrauen zum Vater Voraussetzung für die Gewährung von Kontakt und Besuch zum Kind ist. Das bedeutet für den Vater nichts anderes, als zuerst das Verhältnis zur Mutter zu normalisieren und dann erst den Wunsch nach Umgang zu thematisieren.