28-09-2010, 20:18
(28-09-2010, 14:53)p schrieb: Der nichtsorgeberechtigte Vater hat ein Elternrecht, er darf z.B. auch am Elternabend teilnehmen. Elternabend, nicht Sorgeberechtigten-Abend!
Naja, faktisch ist aber der diskriminierte nichteheliche, nichtsorgeberechtigte Vater allenfalls als "Zuschauer" zugelassen. Mitwirken darf er nach den Schulgesetzen der meisten Bundesländer nicht.
z.B.
Zitat:§ 68
Träger der Elternrechte, Wahlberechtigung und Wählbarkeit
(1) Die Rechte und Pflichten der Eltern nach diesem Gesetz nehmen wahr:
1. die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes
Sorgeberechtigten,
2. anstelle der oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen,
denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der
Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist; das
Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.
(2) Wahlberechtigt und wählbar sind alle Eltern.
http://www.hamburg.de/contentblob/199541...wnload.pdf
Defacto wird es sich daher meist um einen überwiegend weiblichen Personensorgeberechtigten-Abend handeln.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #