29-09-2010, 08:50
(29-09-2010, 08:45)beppo schrieb: Haben die nicht das Recht, ein Hausverbot auch ohne erwiesene Gründe auszusprechen?
Selbst wenn: Sie müssen es explizit tun. Auf gleichem Wege kann man dagegen vorgehen. Die Behauptung, man wäre ja sowieso nicht berechtigt die Schule zu betreten (Betreten "gnadenhalber") ist Schwachsinn.