29-09-2010, 20:38
(29-09-2010, 16:59)p schrieb: Allerdings legen Schulgesetze der Länder noch mehr Mist auf den Misthaufen, selbst Trivialitäten wie zwei Elternabend-Einladungen, wenn in der Datenbank zwei verschiedene Adressen sehen sind in Deutschland nicht möglich.Ich möchte Dich bitten, etwas genauer darauf einzugehen. Wo ist genau Dein angesprochenes Problem? Dass die zwei Adressen nicht in deren Datenbank stehen, oder dass "nicht" zwei Einladungen veschickt werden?
Ich persönlich meine hier bei meiner Frage die Situation, dass beide Eltern das Sorgerecht teilen.