29-09-2010, 23:36
(29-09-2010, 20:38)blue schrieb: Wo ist genau Dein angesprochenes Problem? Dass die zwei Adressen nicht in deren Datenbank stehen, oder dass "nicht" zwei Einladungen veschickt werden?
Es werden niemals zwei Einladungen/Informationen verschickt, sondern immer nur eine. Somit ist der Elternteil, der das Kind nach der Schule nicht hat auf das sehr oft nicht vorhandene Wohlwollen des anderen Elternteils angewiesen, ihn seinerseits zu informieren. Schlecht.
In der Schule gibt es überhaupt keine getrennten Eltern. Nur das Kind hat eine Adresse, dass die Eltern zwei haben ist gar nicht vorgesehen. Das geht bis zur Anmeldung, die auch bloss einer unterschreiben muss. Ich habs ausprobiert, es stimmt, ein Bekannter hat dagegen geklagt und ist abgeblitzt.