30-09-2010, 18:00
(30-09-2010, 15:35)Profiler schrieb: Das JA würde ich nur einschalten, wenn gewiß ist, daß die Eure Pläne nicht hintertreiben, der Mutter max. Hilfen zukommen lassen usw.
Jemand vom Jugendamt wird aber sowieso im Gerichtssaal sitzen, wenn es um Veränderungen am sorgerechtlichen Status geht. Da sie sowieso involviert werden, sollte man dort schon vorher (positiv!) bekannt sein. Die Frage ist auch, wie hoch der Wasserstand im Jugendamt hinsichtlich der Mutter bereits ist. Da würde ich unbedingt hingehen, um dies festzustellen. Möglicherweise erwägt das Jugendamt bereits weitergehende Massnahmen, ein unterstützender Vater käme da gerade recht.
(30-09-2010, 17:42)Brina86 schrieb: Wir möchten ja nur das gemeinsame Sorgerecht, damit die Mutter nicht alleine zu viele Fehlentscheidungen trifft!
Das mit der Schule war schon ein sehr großer Fehler!
Schon klar, aber das Sorgerecht ist in Deutschland ein Recht, das man nur bekommt wenn man es nicht braucht. Mit anderen Worten, wenn die Richter Uneinigkeit in sorgerechtlich relevanten Fragen diagnostizieren, so dass sich die Eltern nicht einigen können, dann ist Alleinsorge ihre "Therapie". Mit einem riesigen Mütterbonus.