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Situation in Belgien
#3
Allgemeines Fazit zu den Unterschieden zu Germanistan

Das Wichtigste hier in Sachen Unterschied zu Germanistan ist nach meiner Auffassung die schlichte Tatsache, daß der Vater wirklich Vater bleiben kann und nicht zum bloßen Zahlvater degradiert werden kann.

Fakt ist: Wer in Belgien geschieden wird und Unterhalt für sein Kind an die Mutter des Kindes zahlt, weil das Kind bei ihr lebt, der hat nicht nur auf dem Papier das Recht auf Umgang an jedem zweiten Wochenende, bei jedem 2. Weihnachts- und Osterfest sowie im rechtzeitig angekündigten Jahresurlaub.

Sondern: Kann der unterhaltszahlende Vater nachweisen, daß er regelmäßig zahlt und somit seine Unterhaltszahlpflicht erfüllt, und verwehrt die Kindesmutter und Unterhaltsempfängerin ihm den Kontakt zum Kind beispielsweise am 2. Wochenende, dann wendet sich der Papa kurzerhand an die örtliche Polizei. Die Polizei kontaktiert dann die Kindesmutter per Telefon oder recherchiert, wo sie mit dem Kind steckt.

Im für die gesetzbrecherische Mutter noch besten Fall bleibt es bei einer einmaligen Verwarnung mit der polizeilichen Auflage, dieses gesetzwidrige Verhalten nicht zu wiederholen sondern künftig zu unterlassen, andernfalls Strafe. Im für die umgangsverweigernde Kindesmutter schlimmeren Fall kommt es zu Strafen, die in empfindlichen Geldbußen bestehen. Außerdem bekommt der Papa Handhabe, vor dem Gericht zu klagen. Und da steht es einer erziehenden Mutter nicht gut an, daß sie sich nicht an Recht und Gesetz hält. Wie will sie so denn ihr Kind zu einem guten Bürger erziehen? Irgendwelche Jugendämter, die der Frau dann beistehen, gibt es in Belgien nicht. Wohl aber pfiffige Anwälte. Dies ist es dann auch schon.

Und so kommt es in der Praxis schon mal vor, daß Polizeibeamte einer umgangsverweigernden Mutter das Kind wegnehmen und es dem Vater übergeben. Was natürlich öffentlich die Blamage der Umgangsverweigerin zur Folge hat. Für das Kind ist der erzieherische Effekt immerhin der, daß die Polizei Recht und Ordnung herstellt und der Papa weiterhin auch der Papa ist und nicht irgendein verzweifelter Hampelmann wie in Deutschland.

Ich finde, allein dieser Unterschied macht eine Menge aus. Er gibt dem geschiedenen Vater zumindest die Menschenwürde als Vater zurück. Er muß seine Unterhaltszahlpflicht erfüllen, oki, aber er hat Rechte nicht nur auf dem Papier. Und dem Kind bleibt zu dessen wirklichen Wohl der Vater dann erhalten, wenn er dies nicht selbst sabotiert oder sein läßt.

Ansonsten hat in Belgien jeder Richter sehr viel Ermessens- und Entscheidungsspielraum, wie wir sehen. Es gbt auch hier eine feministische Helferindustrie, allerdings außerhalb von Ämtern und staatlichem Bildungsbereich. Und Männer sind hier erfolgreich als Väter auch im Trennungs- und Scheidungsfall, weil Antidiskriminierung in Belgien großgeschrieben wird: ANTIDISKRIMINIERUNG.

Dies sind doch schon mal sehr wesentliche Unterschiede zur Situation in Germanistan.

Allerbeste Grüße aus Belgien,
Goddiejens
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Situation in Belgien - von p__ - 21-12-2008, 20:49
RE: Situation in Belgien - von goodie - 21-12-2008, 22:18
RE: Situation in Belgien - von Petrus - 21-12-2008, 23:27
RE: Situation in Belgien - von p__ - 03-03-2015, 18:51
RE: Situation in Belgien - von Gualterius - 04-03-2015, 01:06
RE: Situation in Belgien - von blue - 04-03-2015, 09:29
RE: Situation in Belgien - von blue - 04-03-2015, 22:10
RE: Situation in Belgien - von Gualterius - 04-03-2015, 23:05
RE: Situation in Belgien - von blue - 04-03-2015, 23:37
RE: Situation in Belgien - von Gualterius - 05-03-2015, 18:03
Belgien - von Gualterius - 03-03-2015, 15:20

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