02-10-2010, 08:17
Hallo,
Mein Mann und ich haben demnächst einen Termin beim Anwalt. Wir möchten gerne den Titel von einem dynamischen befristeten auf einen statisch befristeten (mit einem festen Unterhaltsbetrag) ändern lassen. Im Moment müsste er lt. Düdo Tabelle mehr als 400 Euro zahlen. Eine utopische Summe bei einem Bruttoeinkommen von nicht mal 1.300 Euro.
Im Moment zahlt er ja keinen Kindesunterhalt, weil er seit 2006 (seit er nach 8 Jahren bei seiner alten Firma wegen Krankheit entlassen wurde) immer nur gering bezahlte Arbeitsstellen (teilweise nur 6,00 Euro die Stunde) bei Zeitarbeiten fand, dazwischen immer wieder arbeitslos wurde usw. Aufgrund seiner chronischen Krankheit (durch mehrere fachärztliche Atteste belegbar) kann er leider keinen körperlich anstrengenden Beruf mehr ausüben und wenn dann nur für max. 3 Stunden täglich.
Er hat leider einen Bauberuf erlernt und da eine gut bezahlte Bürostelle als ungelernter zu finden. Naja, die Chancen stehen eher besch…. Umschulung war schon 2 x beantragt, wurde aber abgelehnt. Ist aber ein anderes Thema.
In ca. drei Monaten kommt unser gemeinsames Kind auf die Welt. Da ich leider schon 1 Jahr krankgeschrieben bin (Op an der Schulter mit schweren Komplikationen) werde ich nur den Mindestsatz Elterngeld von 300 Euro bekommen, da Krankengeld nicht als Lohn angesehen wird, sollte ich zu Hause bleiben.
Mein Mann wird ab Dezember zwar in eine höhere Lohnstufe fallen (bekäme dann ca. 1.500 brutto), aber trotzdem hätten wir dann nach Abzug aller Kosten (Miete, Nebenkosten, Rentenvers., weiterbild. Schule) nur ca. 500,00 netto zu dritt zur Verfügung. Wenn wir davon dann noch über 400 Euro Unterhalt leisten sollten, na dann gute Nacht!
Was meint ihr. Wie hoch stehen die Chancen, eine Abänderung zu bekommen?
Wie viel Unterhalt müsste mein Mann bei seinem Einkommen denn überhaupt noch leisten, wenn Kind Nr. 2 auf der Welt ist und ich daheim bleib.
Ich weiß zwar, dass mir hier keiner eine rechtsfundierte Auskunft geben kann (das kann nur der Anwalt), aber wenn ich vorher schon in etwa eine Ahnung habe, wird der Schock vielleicht nicht so groß.
Danke schon mal für die Antworten
Angel
Mein Mann und ich haben demnächst einen Termin beim Anwalt. Wir möchten gerne den Titel von einem dynamischen befristeten auf einen statisch befristeten (mit einem festen Unterhaltsbetrag) ändern lassen. Im Moment müsste er lt. Düdo Tabelle mehr als 400 Euro zahlen. Eine utopische Summe bei einem Bruttoeinkommen von nicht mal 1.300 Euro.
Im Moment zahlt er ja keinen Kindesunterhalt, weil er seit 2006 (seit er nach 8 Jahren bei seiner alten Firma wegen Krankheit entlassen wurde) immer nur gering bezahlte Arbeitsstellen (teilweise nur 6,00 Euro die Stunde) bei Zeitarbeiten fand, dazwischen immer wieder arbeitslos wurde usw. Aufgrund seiner chronischen Krankheit (durch mehrere fachärztliche Atteste belegbar) kann er leider keinen körperlich anstrengenden Beruf mehr ausüben und wenn dann nur für max. 3 Stunden täglich.
Er hat leider einen Bauberuf erlernt und da eine gut bezahlte Bürostelle als ungelernter zu finden. Naja, die Chancen stehen eher besch…. Umschulung war schon 2 x beantragt, wurde aber abgelehnt. Ist aber ein anderes Thema.
In ca. drei Monaten kommt unser gemeinsames Kind auf die Welt. Da ich leider schon 1 Jahr krankgeschrieben bin (Op an der Schulter mit schweren Komplikationen) werde ich nur den Mindestsatz Elterngeld von 300 Euro bekommen, da Krankengeld nicht als Lohn angesehen wird, sollte ich zu Hause bleiben.
Mein Mann wird ab Dezember zwar in eine höhere Lohnstufe fallen (bekäme dann ca. 1.500 brutto), aber trotzdem hätten wir dann nach Abzug aller Kosten (Miete, Nebenkosten, Rentenvers., weiterbild. Schule) nur ca. 500,00 netto zu dritt zur Verfügung. Wenn wir davon dann noch über 400 Euro Unterhalt leisten sollten, na dann gute Nacht!
Was meint ihr. Wie hoch stehen die Chancen, eine Abänderung zu bekommen?
Wie viel Unterhalt müsste mein Mann bei seinem Einkommen denn überhaupt noch leisten, wenn Kind Nr. 2 auf der Welt ist und ich daheim bleib.
Ich weiß zwar, dass mir hier keiner eine rechtsfundierte Auskunft geben kann (das kann nur der Anwalt), aber wenn ich vorher schon in etwa eine Ahnung habe, wird der Schock vielleicht nicht so groß.
Danke schon mal für die Antworten
Angel