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Termin beim Anwalt. Einschätzung vorab?
#2
Hallo,
bei einem angebl. Brutto-Einkommen von weniger als 1.300,00 Euro entsteht lt. Ddf.-Tabelle ein sog. Mangelbedarf. Weshalb dann mehr als 400,00 Euro Unterhalt?
Zum Zweiten ist das Wunschdenken auf einen gutbezahlten Bürojob mehr als utopisch, weshalb vermutlich die ARGE auch eine Unterstützung verweigert hat.

Was bitte hat aber die Frage nach dem Unterhaltsbetrag nach Geburt von Kind 2 mit der Frage zu tun, dass Sie daheim bleiben, wo Sie doch jetzt schon krank sind bzw. krank geschrieben sind?
Stehen Sie noch in einem Arbeitsverhältnis und sind derzeit krank geschrieben, dann würden Sie ja von Ihrer Krankenkasse noch Ersatzleistungen beziehen. Wenn nicht, würden Sie doch ggf. auf der Basis des Einkommens Ihres Mannes Leistungen beziehen (können).

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Termin beim Anwalt. Einschätzung vorab? - von Terbeck - 02-10-2010, 09:13
Das ist doch krank! - von Gast1 - 04-10-2010, 16:01

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