03-10-2010, 21:25
Zu Unterscheiden ist ihier der Scheidungsstreit von dem Sorgerechts- und Obhuts- Streit. In beiden Fällen wird derzeit Schweizer Recht angewendet. Der Punkt ist nur, dass in meinem Fall die Schweizer Richter (eine spezielle Richterin) das Recht verbiegt, was nachweislich so weit ging, dass sie im Trennungsverfahren getätigte Aussagen im Urteil anders dargestellt hat. Dieser Form von Rechtsbeugung will ich mich nicht mehr stellen - deshalb habe ich beide Entscheidungen in Deutschland anhängig gemacht.
Im Obhutsstreit geht es darum, wer nach der Scheidung die Obhut über unsere Tochter bekommt. Nach Schweizer Usus ist das die Mutti während idR. dem Papi gleich noch das Sorgerecht entzogen wird - egal, was vorher gelaufen ist. In Deutschland ist mittlerweile die gemeinsame Sorge die Regel - mal abgesehen von einigen Altrichtern, die den Wandel der Zeit verpennt haben. Und bei dem Aufenthaltsbstimmungsrecht (Obhut) gibt es einen Schweizer Bundesgerichtsentscheid, der das Kind dem Elternteil zuteilt, der in Zukunft dem Kind die besseren Lebenschancen bieten kann. Damit ist die Sache aus meiner Sicht klar. Wenn Exilierter mit seiner Voraussage Recht behält, werde ich abschwören und eine Woche lang dreimal täglich in seine Richtung beten.
Im Obhutsstreit geht es darum, wer nach der Scheidung die Obhut über unsere Tochter bekommt. Nach Schweizer Usus ist das die Mutti während idR. dem Papi gleich noch das Sorgerecht entzogen wird - egal, was vorher gelaufen ist. In Deutschland ist mittlerweile die gemeinsame Sorge die Regel - mal abgesehen von einigen Altrichtern, die den Wandel der Zeit verpennt haben. Und bei dem Aufenthaltsbstimmungsrecht (Obhut) gibt es einen Schweizer Bundesgerichtsentscheid, der das Kind dem Elternteil zuteilt, der in Zukunft dem Kind die besseren Lebenschancen bieten kann. Damit ist die Sache aus meiner Sicht klar. Wenn Exilierter mit seiner Voraussage Recht behält, werde ich abschwören und eine Woche lang dreimal täglich in seine Richtung beten.
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