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Termin beim Anwalt. Einschätzung vorab?
#6
Eine Chance habt ihr auf jeden Fall. Übrigens wirkt auch manchmal der dezente Hinweis, dass du aufgrund der Unterhaltszahlungen bereits Sozialleistungen beantragen musstest. Letztlich zahlt der Staat damit den Unterhalt nämlich selber und das gefällt den Staatsdienern auch wieder nicht so richtig. Manche Richter sehen sich dann die Ex genauer an. Ist sie selber versorgungsfähig, werden auch die eisenharten Linien der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des Vater plötzlich etwas weniger hart.

In euren Fall ist aber die Hauptstossrichtung die gesundheitliche Situation. Hier muss der Vater eben entsprechend gut und schlüssig nachweisen, was er nicht kann, z.B. autofahren und damit den Suchradius erhöhen. Das muss er wirklich nachweisen, eine blosse Behauptung im Gerichtsantrag reicht nicht. Den Hinweis auf Sozialleistungen bringt ihr im Zusammenhang mit der drohenden Selbstbehaltskürzung wegen gemeinsamer Haushaltsführung. Wenn sein Anwalt auf so etwas nicht von selbst kommt (Anwaltsgesockse, dessen einzige Leistung die Honorarabrechnung ist, gibts wie Sand am Meer), muss er da selbst aktiv sein und solche Dinge einbringen! Nicht darauf warten, dass ein Anwalt das wissen müsste. Es gibt immer nur einen Menschen, auf den man sich verlassen kann und das ist man selber.
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Nachrichten in diesem Thema
Das ist doch krank! - von Gast1 - 04-10-2010, 16:01
RE: Termin beim Anwalt. Einschätzung vorab? - von p__ - 04-10-2010, 09:28

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