04-10-2010, 16:15
(04-10-2010, 09:28)p schrieb: In euren Fall ist aber die Hauptstossrichtung die gesundheitliche Situation. Hier muss der Vater eben entsprechend gut und schlüssig nachweisen, was er nicht kann, z.B. autofahren und damit den Suchradius erhöhen. Das muss er wirklich nachweisen, eine blosse Behauptung im Gerichtsantrag reicht nicht.
Den Hinweis auf Sozialleistungen bringt ihr im Zusammenhang mit der drohenden Selbstbehaltskürzung wegen gemeinsamer Haushaltsführung. Wenn sein Anwalt auf so etwas nicht von selbst kommt (Anwaltsgesockse, dessen einzige Leistung die Honorarabrechnung ist, gibts wie Sand am Meer), muss er da selbst aktiv sein und solche Dinge einbringen! Nicht darauf warten, dass ein Anwalt das wissen müsste. Es gibt immer nur einen Menschen, auf den man sich verlassen kann und das ist man selber.
Nachweisen kann er es. Er hat zwei Atteste von Fachärzten. Sollte das Gericht doch noch ein unabhängiges Gutachten fordern, wird es das nur bestätigen. Mit den Medikamenten, die er nimmt wäre Autofahren nicht wirklich ratsam.
Danke für den Tipp mit der Selbstbehaltskürzung. Am Donnerstag ist der Termin beim Anwalt. Ich werde dann berichten, was der dazu meint.
@Muslim
Hast ja Recht, trotzdem würde ich mich sch... dabei fühlen. Aber andererseits der Staat will es ja wirklich nicht anders.
Gruß