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BVerfG erneut zum gemeinsamen Sorgerecht nichtehelicher Eltern
#36
(05-10-2010, 22:24)Inschöniör schrieb: Abwarten und Tee trinken (Stichwort: abwarten, Leitungswasser statt Tee natürlich).

Na ja, nachdem sich der größte Väteraufbruch aller Zeiten so schnell und vorbehaltlos zur eventuellen Widerspruchslösung begrüßend ins Zeug warf, muss man sich nicht wundern, wenn Verunsicherung und zögerliches Warten viele bremst. Es wurde halt die Hoffnung geweckt, da käme noch "was besseres" als die jetzt vorliegende unbefristete Antragslösung.

Nachdem sich nun wohl die meisten Parteien weitgehend intern auf verkappte Antragslösungen festgelegt haben, wäre es höchste Zeit mit klaren Worten die Kurve zu kriegen. Mal sehen was passiert. ;-)

Ich meine: Antrags- und Widerspruchslösung sind der gleiche Schrott. Lieber dann jetzt gar kein Gesetz als eine dauerhafte Diskriminierungslösung.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von sorglos - 06-10-2010, 01:11

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