06-10-2010, 09:50
(06-10-2010, 01:11)sorglos schrieb: Ich meine: Antrags- und Widerspruchslösung sind der gleiche Schrott. Lieber dann jetzt gar kein Gesetz als eine dauerhafte Diskriminierungslösung.
Gar kein Gesetz im BGB würde bereits völlig genügen. Wozu haben wir das Grundgesetz? Da steht schon alles drin, Artikel 6: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."
Da steht der "der Eltern" und nicht "abhängig vom Trauschein" oder "Der Väter unter Vorbehalt und der Mütter immer". Es kann so einfach sein...