07-10-2010, 12:59
"Sie will dein Bestes. Und das ist dein Geld.
Wirf den Anwalt raus."
Ich gebe dir recht, nur leider zahle ich dann auch doppelte Anwaltskosten. Im Moment habe ich meinen Anwalt ja auf der Spur: Es geht kein Schreiben ohne vorherige Rücksprache raus, vorher zähneknirschend akzeptierte Positionen wie Bezahlung ihres Cabriolet oder trennungsbedingter Mehraufwand sind vom Tisch. Auch ein Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen, lasse ich mir nicht mehr in abstrusen Höhen entgegenhalten.
Ich habe es verpasst, in einem frühen Stadium unberechtigte Forderungen kompromisslos abzuweisen. Ich hatte bis dahin auch immer noch die vage Hoffnung, dass die Titel freiwillig zurückgegeben werden, bzw. auf die tatsächliche Einkommenssituation nach Steuerklassenwechsel abgemildert werden.
Trennungsunterhalt habe ich bis Mitte des Jahres auch freiwillig gezahlt, dieses habe ich aber dann eingestellt. Die Berechnungen der Gegenseite entbehren auch jeder Grundlage. Wenn noch nicht einmal klar ist, wie hoch der Kindesunterhalt ist, weil div. Abzugspositionen meinerseits nicht akzeptiert werden, das Einkommen meiner frühpensionierten EX aber um x Positionen bereinigt wird, werde ich auch nicht freiwillig zahlen.
Jetzt wird erst einmal irgendwann gerichtlich geklärt, wie hoch der Kindesunterhalt sein soll. Bis dahin zahle ich den KU nach meinen Berechnungen freiwillig.
Die Pfändung ist erst einmal von der Gegenseite ruhend gestellt, ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung ist dem Gericht von meinem Anwalt zugestellt worden.
In diesem Zusammenhang könnte ich noch ein paar Tipps für die Gerichtsverhandlung gebrauchen. Also eher dahingehend, wie so ein Termin abläuft.
Wirf den Anwalt raus."
Ich gebe dir recht, nur leider zahle ich dann auch doppelte Anwaltskosten. Im Moment habe ich meinen Anwalt ja auf der Spur: Es geht kein Schreiben ohne vorherige Rücksprache raus, vorher zähneknirschend akzeptierte Positionen wie Bezahlung ihres Cabriolet oder trennungsbedingter Mehraufwand sind vom Tisch. Auch ein Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen, lasse ich mir nicht mehr in abstrusen Höhen entgegenhalten.
Ich habe es verpasst, in einem frühen Stadium unberechtigte Forderungen kompromisslos abzuweisen. Ich hatte bis dahin auch immer noch die vage Hoffnung, dass die Titel freiwillig zurückgegeben werden, bzw. auf die tatsächliche Einkommenssituation nach Steuerklassenwechsel abgemildert werden.
Trennungsunterhalt habe ich bis Mitte des Jahres auch freiwillig gezahlt, dieses habe ich aber dann eingestellt. Die Berechnungen der Gegenseite entbehren auch jeder Grundlage. Wenn noch nicht einmal klar ist, wie hoch der Kindesunterhalt ist, weil div. Abzugspositionen meinerseits nicht akzeptiert werden, das Einkommen meiner frühpensionierten EX aber um x Positionen bereinigt wird, werde ich auch nicht freiwillig zahlen.
Jetzt wird erst einmal irgendwann gerichtlich geklärt, wie hoch der Kindesunterhalt sein soll. Bis dahin zahle ich den KU nach meinen Berechnungen freiwillig.
Die Pfändung ist erst einmal von der Gegenseite ruhend gestellt, ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung ist dem Gericht von meinem Anwalt zugestellt worden.
In diesem Zusammenhang könnte ich noch ein paar Tipps für die Gerichtsverhandlung gebrauchen. Also eher dahingehend, wie so ein Termin abläuft.