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Grobe Unbilligkeit der Exe bei BU?
#11
(07-10-2010, 19:18)JoeDalton schrieb: Nach drei Jahren trifft sie eine Erwerbsobligenheit, ABER in der Regel ist nicht davon auszugehen, dass sie selbst bei Ganztagesbetreuung vollzeitig arbeiten gehen kann. Daher käme allenfalls ein Teilzeitjob in Betracht, dabei ist jedoch zu prüfen, ob kinds- oder elternbezogene Gründe dem entgegenstehen.

So ist es, aber sie kann sich nicht darauf berufen, keinen Job zu finden und stattdessen Unterhalt zu kassieren. Der Vater ist keine Arbeitslosenversicherung, auch wenn er als solche oft missbraucht wird.
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RE: Grobe Unbilligkeit der Exe bei BU? - von blue - 17-09-2010, 19:05
RE: Grobe Unbilligkeit der Exe bei BU? - von p__ - 07-10-2010, 19:28

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