07-10-2010, 19:32
Die Frau bekommt zusätzlich Kindergeld, Kindsunterhalt und Betreuungsgeld. Dazu soll sie beim Betreuungsunterhalt so gestellt werden, als wäre das Kind nicht da. Wer stellt den Mann so, als wäre das Kind nicht da? Er hat finanziell verloren und das Kind verloren und ER bekommt keinen Schadensersatz. Eigentlich eine fundamentale Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.