13-10-2010, 16:07
Nichts ist kaputt. Bleibt mal cool. Dass das alles kein Spaziergang wird, wurde euch ja mehrfach gesagt. Und dass in Deutschland Kinder lieber für teures Geld in "Wohngruppen" gezwungen werden, anstatt zum geliebten und erziehungsfähigen Elternteil zu dürfen ist auch klar. Staatliche Kindesentführung eben.
Ein Kontaktverbot durch die Mutter ist ungültig, die Mutter hat hier überhaupt nichts zu verbieten. Kurzfristig hat der Vater darauf zu bestehen, dass die Umgangsregelung weitergeführt wird, er holt sie eben in der Wohngruppe ab. Kann sein, dass das verweigert wird, meist mit der völlig schwachsinnigen Lüge, das Kind müsse sich eingewöhnen, der Kontakt zu den Eltern schade da nur. Das ist natürlich nur die Verdrehung der Misshandlung, dem Kind alle wichtigen Bezugspersonen zu nehmen.
Wenn verweigert wird, dann muss er sofort zu Gericht. Das ist dann eilig. Ausserdem sollte er, nachdem jetzt die Dinge ins rollen gekommen sein, das gemeinsame Sorgerecht beantragen sowie den Aufenthalt des Kindes bei ihm. Das kann jetzt nichts mehr schaden. Ausserdem sollte er dem Sachbearbeiter höflich, aber mit klaren Ansagen begegnen, damit der merkt dass er es mit einem Vater zu tun hat, der Bescheid weiss. Zum Beispiel mal fragen, wieso er aufgrund einer Sorgerechtslage das Kind in eine Wohngruppe entführt. Das sei doch Quatsch, in der Wohngruppe habe doch auch niemand das Sorgerecht, wieso also Verbringung statt Vater? Niemals der Wohngruppe zustimmen, ausdrücklich dem widersprechen!
Ein Kontaktverbot durch die Mutter ist ungültig, die Mutter hat hier überhaupt nichts zu verbieten. Kurzfristig hat der Vater darauf zu bestehen, dass die Umgangsregelung weitergeführt wird, er holt sie eben in der Wohngruppe ab. Kann sein, dass das verweigert wird, meist mit der völlig schwachsinnigen Lüge, das Kind müsse sich eingewöhnen, der Kontakt zu den Eltern schade da nur. Das ist natürlich nur die Verdrehung der Misshandlung, dem Kind alle wichtigen Bezugspersonen zu nehmen.
Wenn verweigert wird, dann muss er sofort zu Gericht. Das ist dann eilig. Ausserdem sollte er, nachdem jetzt die Dinge ins rollen gekommen sein, das gemeinsame Sorgerecht beantragen sowie den Aufenthalt des Kindes bei ihm. Das kann jetzt nichts mehr schaden. Ausserdem sollte er dem Sachbearbeiter höflich, aber mit klaren Ansagen begegnen, damit der merkt dass er es mit einem Vater zu tun hat, der Bescheid weiss. Zum Beispiel mal fragen, wieso er aufgrund einer Sorgerechtslage das Kind in eine Wohngruppe entführt. Das sei doch Quatsch, in der Wohngruppe habe doch auch niemand das Sorgerecht, wieso also Verbringung statt Vater? Niemals der Wohngruppe zustimmen, ausdrücklich dem widersprechen!