(13-10-2010, 21:19)blue schrieb: ...Das ist nicht richtig, blue.
Der Vater, ohne ABR, hat in diesem Fall so gut wie keine Chance, Kontakte zum Kind knüpfen zu können.
Umgang ist gänzlich unabhängig vom Sorgerecht zu regeln.
In diesem Falle, bei 'Unterbringung im Heim', ist ein Antrag auf eS m.E. sogar aussichtsreicher, als wenn das Kind bei der Mutter lebte.
Der Vater sollte eS beantragen aufgrund der neusten Rechtslage, ABR beim Vater wegen der Rechtssicherheit des Kindes
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Mir persönlich war und ist Umgang mit meinen Kindern heilig.
Ich kenne einen Fall recht gut
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Umgang ist hier - gerade bei dem älteren Kind, dessen Stimme großes Gewicht hat - außerordentlich wichtig. Höchste Priorität!
Ich würde hier nicht lange fakeln. Sucht Euch einen anerkannt guten Fachanwalt und ab zum Gericht!
Ach ja, eins noch: Protokolliert alles sehr sorgfältig, macht lückenlose Gedächtnisprotokolle sofort !, verlangt Gesprächsprotokolle vom JA. Ihr werdet merken, daß es sehr wichtig werden kann, wer wann was gesagt und getan hat oder eben nicht.
Laßt Euch neben einem guten Fachanwalt auch vom örtlichen Väterverein coachen ... und achtet gut auf Eure Gesundheit. Solche Sachen, der Dreck, mit dem in solchen Verfahren geworfen wird, bleibt selten in der Kleidung hängen.
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