14-10-2010, 08:56
Im jetzigen Stadium bleibt nur noch der Versuch mit dem Sorgerecht, denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nun mal ein Teilrecht des Sorgerechts. Er muss es eben probieren, wie schon gesagt hängt viel davon ab wie sich das Kind nun verhält und wie standhaft es ist.
Geht jetzt erst einmal das Thema Umgang an. Besser gestern wie heute. Parallel Anwalt suchen. Und dann los. Teilt das dem Jugendamtstypen mit und sagt auch noch mal, dass ihr keinen Grund für eine externe Unterbringung des Kindes seht, es hat eine stabile Beziehung zum Vater und anstatt es immer weiter zu destabilisieren und umherzuschicken soll es beim verlässlichen Elternteil leben, alles andere sei nicht im Sinne des Kindeswohls.
Geht jetzt erst einmal das Thema Umgang an. Besser gestern wie heute. Parallel Anwalt suchen. Und dann los. Teilt das dem Jugendamtstypen mit und sagt auch noch mal, dass ihr keinen Grund für eine externe Unterbringung des Kindes seht, es hat eine stabile Beziehung zum Vater und anstatt es immer weiter zu destabilisieren und umherzuschicken soll es beim verlässlichen Elternteil leben, alles andere sei nicht im Sinne des Kindeswohls.