21-10-2010, 17:54
Das ist so. Meine Afrikanerin wollte sogar den ohnehin wertlosen Ehevertrag noch anfechten.
Persönlich meine ich, dass man alle Vereinbarungen, die gegenseitigen Vermögendsausgleich oder Unterhalt beinhalten für sittenwidrig erklären sollte. Wer die Kraft zum Klagen hat, hat auch die Kraft zum arbeiten.
Persönlich meine ich, dass man alle Vereinbarungen, die gegenseitigen Vermögendsausgleich oder Unterhalt beinhalten für sittenwidrig erklären sollte. Wer die Kraft zum Klagen hat, hat auch die Kraft zum arbeiten.
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