22-10-2010, 22:16
(22-10-2010, 21:47)HaeschenJana schrieb: Kann man auch diesem geldgierigen .... ein Schnäppchen schlagen in dem man immer Teilbeträge auf längeren Zeitraum überweist? ;-))
Nein. Und alles andere leider auch nicht.
1. Es zählen die Tage pro Jahr, die das Kind bei Mutter und Vater ist. Eine Kur mit dem Kind wird daran nicht Grundlegendes ändern. Die Unterhaltspflicht des Vaters läuft solange voll weiter, obwohl das Kind bei ihm ist. Was er fürs Kind in dieser Zeit ausgibt, ist seine Privatsache.
2. Er wird gepfändet, wenn er nicht pünktlich bezahlt. Es ist seine Sache, wie er das bewerkstelligt. Er könnte vor der Kur eine Terminüberweisung machen oder einen Dauerauftrag einrichten, wird man ihm sagen.
3. Teilbeträge überweisen ist kann er, aber spätestens bis zum dritten Werktag eines neuen Monats muss der Unterhalt komplett auf dem Konto der Unterhaltskassiererin sein.
So ist eben das deutsche Unterhalts"recht". Hilf mit, dieses Recht, das in Wirklichkeit konzentriertes Unrecht ist, zu konterkarieren und umzuwerfen.