24-10-2010, 16:54
(24-10-2010, 10:06)Bluter schrieb: die Antragslösung gilt für alle Fälle zwischen 1977 - 2009!
Das bedeutet doch nur, dass es im deutschen Familienrecht für die Leistungsträger (= Väter) keinerlei Rechtssicherheit gibt.
Selbst Jahre später hat man keine Rechtssicherheit, wei der Staat einfach die Spielregeln ändern kann, auch mit rückwirkender Wirkung.
Es gibt nur eine Sicherheit, dass man nach dem Unterhaltsmaximierungsprinzip ausgenommen wird, wie eine Weihnachtsganz.