25-10-2010, 09:55
(25-10-2010, 09:47)Terbeck schrieb: @karlma
Ärztekammer und ärztl. Standesvertretungen sind etwa so Einsatzbereit wie JA-Mitarbeiterinnen für die Trennungsväter.
Schreibt man der Ärztekammer und berichtet, so wird von dort zunächst einmal eine "Stelluingnahme" des betreffenden Arztes eingeholt Aus dieser geht dann -auszugsweise- hervor, dass man den Arzt lt. dessen Aussage wohl missverstanden hätte, aber keinerlei Anlass sehe, etwas zu unternehmen.
So nach außen. Aus der Zusammenarbeit mit Ärzten ist mir bekannt, dass in einem solchen Fall hinter den Kulissen mehr los ist.
Ansonsten ist eine Behandlung mit nicht zugelasenen Medikamenten Körperverletzung!