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Anrechnung des Einkommens der EX auf den Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten
#3
Mittlerweile geht die Tendenz eher dahin, tatsächlich erzielte Einkünfte nicht mehr als überobligatorisch anzusehen, sondern zumindest zum Teil anzurechnen.

Wobei das vermutlich unterschiedlich gehandhabt wird.
Elterngeld wird bis auf 300,-€ angerechnet.
Was nach den 3 Jahren sein wird, steht in den Sternen.
Es könnte jedoch sinnvoll sein, ihr bei schneller Arbeitsaufnahme entgegen zu kommen, und damit ihren Begehrlichkeiten nach den 3 Jahren entgegen zu treten.
Und ja. KU für beide Kinder geht vor.
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RE: Anrechnung des Einkommens der EX auf den Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - von beppo - 26-10-2010, 13:20

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