26-10-2010, 13:20
Mittlerweile geht die Tendenz eher dahin, tatsächlich erzielte Einkünfte nicht mehr als überobligatorisch anzusehen, sondern zumindest zum Teil anzurechnen.
Wobei das vermutlich unterschiedlich gehandhabt wird.
Elterngeld wird bis auf 300,-€ angerechnet.
Was nach den 3 Jahren sein wird, steht in den Sternen.
Es könnte jedoch sinnvoll sein, ihr bei schneller Arbeitsaufnahme entgegen zu kommen, und damit ihren Begehrlichkeiten nach den 3 Jahren entgegen zu treten.
Und ja. KU für beide Kinder geht vor.
Wobei das vermutlich unterschiedlich gehandhabt wird.
Elterngeld wird bis auf 300,-€ angerechnet.
Was nach den 3 Jahren sein wird, steht in den Sternen.
Es könnte jedoch sinnvoll sein, ihr bei schneller Arbeitsaufnahme entgegen zu kommen, und damit ihren Begehrlichkeiten nach den 3 Jahren entgegen zu treten.
Und ja. KU für beide Kinder geht vor.