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Anrechnung des Einkommens der EX auf den Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten
#7
Du kannst dich immer mit der Ex einigen. Gericht nur bei Streit. Ärger gibts auch, wenn sie Sozialleistungen beantragt, denn dein Unterhalt geht vor.

So einfach ist die Rechnung nicht mit den 1000 EUR. Für Kindesunterhalt gilt ein Selbstbehalt von nur 900 EUR, für Betreuungsunterhalt von 900 bis 1000, für Volljährigenunterhalt von 1100. Zuerst müssen die bevorrechtigten Unterhaltsfresser bedient werden, nur wenn etwas übrigbleibt geht es die Rangfolge hinab.

Lies mal faq, Düsseldorfer Tabelle und die Leitlinien.

Wie kam es eigentlich zu dem Kind? Wolltest du eins mit ihr?
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RE: Anrechnung des Einkommens der EX auf den Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - von p__ - 26-10-2010, 14:01

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