29-10-2010, 18:09
(29-10-2010, 17:58)blue schrieb:Dann müsste man mir aber Nachweisen müssen, dass ich es wusste. Habe bis dato noch diesbezüglich nie eine Rechnung erhalten.(29-10-2010, 17:11)JahJahChildren schrieb: Wenn ich das so überblicke, wäre es vermutlich sinnig, das Sorgerecht bezügl. Vorsorge einzuklagen, ...Das Gericht könnte Dir vorwerfen, nicht selbst das Kind versichert zu haben, nachdem Du von der Nicht-Versicherung wußtest.
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Vorsicht bei solchen Gedanken! In Deutschland wird es nicht gerne gesehen, der Mutter auch nur einen Teil des Sorgerechts zu entziehen.
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Die Warnung ist berechtig und gerne gesehen. Wie die Richter ticken habe ich mehrfach erfahren dürfen.
JJC
Ansonsten hat @p mal wieder völlig recht. Die Eltern haben die Pflicht, das Kind zu versichern! Und als Sorgeberechtigter wird die Arztrechnung immer bei Dir landen!
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