29-10-2010, 23:31
Dunkelhaarige Brina!
Weder das JA, noch die Mutter und erst garnicht das Heim, hat ein Recht den Umgang zu verbieten! Das versuchen Dir die Leute hier klar zu machen. Das mag zwar ein feuchter Traum der genannten "Instanzen" sein, aber diese "Sperre" entbehrt jeglicher rechtlicher Basis. Die erfordert eine gerichtliche Entscheidung. Da es die aber nicht gibt, sollte ein losgelöster und vorangestellter Eilantrag auf Umgang zu schnellem Erfolg führen. Das Mädel sehnt sich sicher nach Euch und Rückhalt. Also los
(...wie schon ein paar geschrieben haben)
Grüße
Weder das JA, noch die Mutter und erst garnicht das Heim, hat ein Recht den Umgang zu verbieten! Das versuchen Dir die Leute hier klar zu machen. Das mag zwar ein feuchter Traum der genannten "Instanzen" sein, aber diese "Sperre" entbehrt jeglicher rechtlicher Basis. Die erfordert eine gerichtliche Entscheidung. Da es die aber nicht gibt, sollte ein losgelöster und vorangestellter Eilantrag auf Umgang zu schnellem Erfolg führen. Das Mädel sehnt sich sicher nach Euch und Rückhalt. Also los

Grüße