Hallo Brina,
ihr glaubt noch sehr an die Gerechtigkeit, an ordnungsgemäß arbeitende Ämter und Familiengerichte. Wenn Euch das mal nicht zum Verhängnis wird, zumindest zur Riesenenttäuschung.
Eine klare und kluge Zielvorstellung und deren konsequente Umsetzung ist nötig. Vertraut da nicht zu sehr auf das Gute, auf Einsicht und Wohlwollen der Ämter. Im Zweifel hauen die die Väterseite gnadenlos in die Pfanne... stets zum Wohle des Kindes versteht sich.
Es stimmt zwar, was blue sagt: Der Wille der Eltern wird in dem Alter des Kindes zweitrangig, der des Kindes tritt in den Vordergrund, ABER:
Die Willensbildung des Kindes wird natürlich sehr stark von der konkreten Umwelt geprägt, wird von den Besitzern des Kindes bestimmt.
Wer hat derzeit eigentlich welche sorgerechtlichen Befugnisse?
An den wären auch Auskunftsansprüche gem. § 1686 BGB zu richten sein, natürlich auch alle anderen Ansprüche hinsichtlich Umgang und Sorgerecht.
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ihr glaubt noch sehr an die Gerechtigkeit, an ordnungsgemäß arbeitende Ämter und Familiengerichte. Wenn Euch das mal nicht zum Verhängnis wird, zumindest zur Riesenenttäuschung.
Eine klare und kluge Zielvorstellung und deren konsequente Umsetzung ist nötig. Vertraut da nicht zu sehr auf das Gute, auf Einsicht und Wohlwollen der Ämter. Im Zweifel hauen die die Väterseite gnadenlos in die Pfanne... stets zum Wohle des Kindes versteht sich.
Es stimmt zwar, was blue sagt: Der Wille der Eltern wird in dem Alter des Kindes zweitrangig, der des Kindes tritt in den Vordergrund, ABER:
Die Willensbildung des Kindes wird natürlich sehr stark von der konkreten Umwelt geprägt, wird von den Besitzern des Kindes bestimmt.
Wer hat derzeit eigentlich welche sorgerechtlichen Befugnisse?
An den wären auch Auskunftsansprüche gem. § 1686 BGB zu richten sein, natürlich auch alle anderen Ansprüche hinsichtlich Umgang und Sorgerecht.
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